
Honorarinformation

Vergütung
Die Vergütung des Rechtsanwaltes ist Vereinbarungssache und richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), den Allgemeinen Honorarkriterien (AHK) oder dem Notariatstarifgesetz (NTG). Daneben ist auch die Vereinbarung einer Pauschalvergütung oder eines Zeithonorars (Stundensatz) möglich.
In gerichtlichen Streitigkeiten hat die obsiegende Partei Anspruch auf Ersatz ihrer Kosten durch den Prozessgegner. Diese Kostenersatzpflicht richtet sich nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz.
Sie sind versichert?
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, stelle ich gerne für Sie eine Deckungsanfrage bei der Versicherung. Diese muss dann im Einzelfall entscheiden, ob Sie Versicherungsschutz gewährt. Von der Versicherung nicht gedeckte Leistungen sind von Ihnen selbst zu bezahlen.


Gebühren
Neben dem Honorar können auch Gebühren, z.B. gerichtliche Pauschalgebühren, anfallen. Welche Art der Vergütung für Ihre Rechtssache geeignet ist und welche Kosten in Ihrer Rechtssache zu erwarten sind, besprechen wir gerne bei einem unverbindlichen Erstgespräch. Informationen zum Honorar finden Sie auch auf